Welche Versicherungen für Vereine wirklich Sinn machen, wo man Geld sparen kann und welche absolut notwendig sind.

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AUTOR
Uwe B. Werner
Welche Versicherung für Ihren Verein wirklich nötig ist
Das Thema der Versicherung ist bei Vereinen immer noch vielfach ein ungeliebtes Stiefkind. Es hat einen oftmals nicht geringen finanziellen Aufwand zur Folge und viele Versicherungen sind kaum bekannt oder werden nicht für nötig erachtet.
Das brauchen wir nicht! Jeder hat doch eine private Haftpflicht, das genügt doch…
Ein Irrglaube, der schnell teuer werden kann. Bei größeren Schäden ist damit dann nicht nur die finanzielle Existenz des Vereins gefährdet, sondern steht auch immer die Frage der Fahrlässigkeit der Vorstände zur Debatte, welche unter Umständen in der Rechtssprechung eine persönliche Haftung nach sich ziehen können.
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Vorab: nicht jede Versicherung ist wirklich nötig und so manche ist auch viel zu teuer. Die wichtigste Aufgabe der Vereinsvorstände ist, die Bedürfnisse des Vereins, die Angebote am Markt, die besten Konditionen, den genauen Versicherungsschutz und die Alternativen zu filtern.
1. Die Vereinshaftpflichtversicherung
Ein absolutes Muss für jeden Verein ist die Vereinshaftpflichtversicherung, denn Vereine haften gegenüber im Verein tätigen Personen, Betriebsfremden und Dritten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Sie deckt Schadenersatzansprüche, die gegenüber dem Verein von dritter Seite geltend gemacht werden. Die Vereinshaftpflichtversicherung gewährt dem versicherten Verein Versicherungsschutz für Schadenereignisse, die einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge haben, und zwar, wenn er „für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird“ (§ 1 Abs. 1 der allen Haftpflicht-Versicherungsverträgen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)). Unberechtigte Ansprüche werden auf Kosten der Versicherung abgewehrt, wenn es sein muss auch durch Aufnahme eines Prozesses.
2. Die Unfallversicherung
Die Unfallversicherung soll den Mitgliedern im Fall eines Unfalls helfen, wirtschaftliche und finanzielle Notlagen zu überbrücken. Der Begriff „Unfall“ findet im heutigen Sprachgebrauch in den verschiedensten Situationen Verwendung. Sie alle kennen den Ausdruck „Verkehrsunfall“, „Berufsunfall“. Oftmals wird der Begriff „Unfall“ dabei gebraucht, ohne dass überhaupt Personen zu Schaden gekommen sind. Als wichtig erscheint allerdings zu erwähnen, dass Krankheiten und Sachschäden nicht unter den Unfallversicherungsschutz fallen. Da die Versicherung oft recht teuer werden kann und viele eine private Unfallversicherung haben, ist die Überlegung, ob es sich für den Verein lohnt.
3. Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung ist bislang eher unbekannt und schützt das Vermögen der Verbände und Vereine. Wirksam wird sie z. B. dann, wenn eine Vertrauensperson Gelder des Vereins vorsätzlich unterschlägt oder wenn Geldwerte, die sich im Gewahrsam der Vertrauensperson befinden, ohne deren Verschulden, z. B. durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Raub verloren gehen. Bei einem erheblichen Schadenumfang kann dadurch die ganze Existenz eines Vereins bedroht sein. Die Vertrauensschadenversicherung sorgt für einen raschen Ausgleich des wirtschaftlichen Engpasses, so dass der Vereinsbetrieb reibungslos fortgeführt werden kann. Bei größeren Vereinen sicherlich eine nützliche Überlegung.
4. Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung sollten sich auch mittlere und kleine Vereine überlegen, denn schnell tritt der Fall ein, wo man rechtlichen beistand benötigen kann (Abmahnungen, Ausschlußverfahren und rechtlicher Streit mit Mitgliedern etc.) Die Versicherung übernimmt das Kostenrisiko, wenn es darum geht, eigene Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen oder sich in einem Strafverfahren verteidigen zu müssen. Der Versicherungsschutz sollte folgende Leistungsarten umfassen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz.
5. Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Vereine
Immer häufiger werden Vorstände oder andere Vertreter eines Vereines bei Fehlentscheidungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen, wobei eine Inanspruchnahme zunehmend auch durch die eigenen Vereinsmitglieder erfolgt. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt alle Vereinsmitglieder, die eine satzungsgemäße Tätigkeit ausüben, insbesondere die haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen und Organe. Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die aufgrund eines Verstoßes zu Vermögensschäden bei einem erer die Satzung und alle darin beschriebenen Tätigkeiten als Grundlage für die Berechnung nehmen.
6. Inhaltsversicherung
Nicht wenige Vereine erwerben im Lauf ihres Bestehens ein erhebliches Vermögen, das zur Durchführung des Vereinszwecks eingesetzt wird oder den Vereinsmitgliedern zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Inhaltsversicherung ist daher unverzichtbar. Sie kann mit der privaten Hausratversicherung verglichen werden. Versichert ist das Inventar des Vereins (z. B. Mobiliar, Sportpokale, Sportgeräte, etc.), z. B. innerhalb Ihres Vereinsheims. Der Versicherungsschutz für das gesamte Inventar kann individuell – je nach Bedarf – gegen nachstehende Gefahren gewählt werden:
- die Feuerversicherung,
- die Einbruchdiebstahlversicherung,
- die Leitungswasserversicherung,
- die Sturmversicherung.
7. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Wer als Verein Hunde, Pferde oder sogar Rinder besitzt, sollte eine Tierhalterhaftpflichtpolice abschließen. Hier sind z. B. Schäden, die das eigene Pferd verursacht hat, durch die Versicherung gedeckt. In einigen Sportversicherungsverträgen ist dieses Risiko für vereinseigene Tiere bereits versichert.
8. Bauleistungsversicherung – Für Vereine als Bauherren
Auch die beste Finanzierung kann plötzlich in sich zusammenfallen, wenn es in der Bauphase zu gravierenden Schäden oder Verlusten kommt. Zum Beispiel durch: Höhere Gewalt und unabwendbare Ereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse, Handlungen unbekannter Personen, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit Dritter, Glasbruch, Diebstahl fest eingebauter Teile oder Konstruktions- und Materialfehler.
Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) haben das Bauunternehmen und die Bauhandwerker auch dann Anspruch auf eine Vergütung, wenn die Bauleistung durch höhere Gewalt, wie z. B. Erdrutsch, Überschwemmung oder von ihm nicht zu vertretende Umstände, zerstört oder beschädigt wird.
Wichtig ist bei allen Versicherungen immer: vergleichen! Durchaus auch die Versicherungen auf mehrere Anbieter verteilen wenn es rechnerisch Sinn macht. Aber auch ein inhaltlicher Vergleich ist wichtig. Nur so ist der Verein letztlich gut abgesichert!
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