Warum es für einen Verein wichtig ist eine Satzung zu haben, was für praktische Folgen das Fehlen einer Satzung haben kann und worauf man achten sollte beim Erstellen.

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Uwe B. Werner
Interessen und Hobbys zu „vereinen“, dazu sind in Deutschland wie in kaum einem anderen Land der Welt immer wieder Menschen bereit.Vereine erfreuen sich, trotz stetig gesunkener öffentlicher Zuschüsse, nach wie vor einer großen Beliebtheit.
Einen Verein zu gründen indess beinhaltet heutzutage schon einige Hürden. Längst ist es nicht damit abgetan den Verein in das Vereinsregister eintragen zu lassen. Satzungen sollten in erster Linie inhaltliche und formale Vorgaben für einen Verein sein, sozusagen die „Richtschnur“, an der sich auch zukünftige Generationen orientieren können. Ein, zwei Vorstandswechsel und bei vielen Vereinen stellt sich schon die Sinnfrage. Eine gut ausgearbeitete Satzung und Dokumentation des Vereins kann dem entschieden entgegen wirken.
Doch auch rechtlich ist eine Satzung ein bedeutendes Dokument des Vereins. Sie stellt, neben dem geltenden allgemeinen Recht und dem Vereinsrecht, die dritte rechtliche Verbindlichkeit in einem Verein dar. An den Inhalten der Satzung messen Mitglieder ihre Vorstände, werden Entscheidungen über Verbleib oder Ausschluss von Mitgliedern getroffen und so ist die Satzung selbst oft auch Mittelpunkt der Kritik oder sogar rechtlicher Auseinandersetzungen.
Bei der Gründung eines Vereins denkt noch kaum jemand daran, wie wichtig letztlich ein solches verbindliches Schriftstück einmal für einen Verein werden könnte. Nicht selten erlebe ich es sogar, das Vereine ihre Satzung verlegt haben, ein abgewählter Vorstand sie „irgendwie mitgenommen hat…“ Eigentlich ein unglaublicher Zustand und doch schauen mich viele Vereinsmitglieder oder auch Vorstände meist etwas ungläubig an.
Gibt es Streit mit Mitgliedern des Vereins, droht der Vereinsausschluss oder straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, wird ein Verein mit mangelhafter oder fehlender aktueller Satzung oft den Kürzeren ziehen können. Doch nicht nur im Innenverhältnis ist eine Satzung ein wichtiges Dokument. Vereine, welche sich wirtschaftlich betätigen, stehen unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit und längst nicht jede Satzung bietet genügenden Schutz gegen Abmahnungen potentieller Mitbewerber.
Mehr und mehr begreifen Vereine heute, das es auch und gerade als Rechtsform Verein wichtig geworden ist, sich auch versicherungstechnisch abzusichern. Auch hier spielt die Satzung eine zentrale Rolle. Versicherungsgesellschaften, welche ein Angebot für eine Vereinsschadenhaftpflichtversicherung erstellen worden, gestalten dies zumeist auf der Grundlage der Satzung. Nur wenn dort alle wichtigen Tätigkeitsfelder des Vereins vernünftig darestellt werden, kann eine entsprechend zureichende Versicherung aufgestellt und abgeschlossen werden. Gerade letzteres ist für viele Vereine völlig fremdes Terrain und zumeist wird argumentiert, man habe ja keine großen Veranstaltungen oder Auftritte. Oft ist auch der Irrglaube vorhanden, man sei ja privat haftpflichtversichert.
Doch nehmen wir einmal ein Beispiel:
Der Verein Stachelkaktus 1895 e.V. hat ein kleines Sommerfest. Geladen sind nur Vereinsmitglieder samt Familien. Viele Tische sind im freien aufgebaut worden. Ein Tisch ist jedoch nicht richtig montiert und bricht zusammen. Die schwere Tischplatte bricht einem der Besucher einen Fuß so, das dieser dauerhaft Schädigungen davonträgt.
Wer haftet? Es ist nicht festzustellen,wer den Tisch montiert hat, also wendet sich der Besucher an den Verein. Und nun? Liegt ein schuldhaftes Versagen des Vorstandes in mangelnder Aufsichtspflicht vor, kann dieser sogar persönlich haftbar gemacht werden, sonst haftet der Verein mit seinem Vermögen. Schnell kann dies bedeuten, das die schönen Tage für die Vereinsmitglieder gezählt sind.
Angstmache? Mitnichten, denn ähnliche Beispiele lassen sich zu Hauf feststellen. So sorgsam die Menschen hierzulande in der persönlichen Absicherung sein mögen, so wenig scheuen sie die notwendigen finanziellen Mittel für Vereine. Gewiss, so eine Vereinsschadenshaftpflicht kann schon mal teuer werden. Es gilt mehrere vorzugsweise mehrere Versicherungen diesbezüglich anzufragen und Preise zu vergleichen.
Eine Satzung, so darf ich es einfach zusammenfassen, ist für den Verein was das Grundgesetz für die Bundesrepublik. Ein Verein ohne eine vernünftige Satzung hat dauerhafte Nachteile zu befürchten. Dagegen kann man etwas tun.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar!
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