Seit Januar 2020 löst das überarbeitete Pflegeberufegesetz (PflBG) die ursprünglichen Gesetze für die Krankenpflege und die Altenpflege ab. Das Gesetz regelt die Inhalte der neuen generalistischen Pflegeausbildung.
Mit der Reform der Pflegeberufe hat der Gesetzgeber die Ausbildung an die neuen Strukturen in der Gesellschaft und der Pflege angepasst. Ziel ist es ferner, die Pflegeausbildung ansprechender für junge Menschen zu gestalten.
Pflege-Reform: Die Hintergründe
In Deutschland gibt es aufgrund des demografischen Wandels immer mehr pflegebedürftige Menschen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Auszubildenden, woraus sich ein Ungleichgewicht zwischen dem Versorgungsbedarf pflegebedürftiger Personen und dem Pflegeangebot ergibt.
Die Bundesagentur für Arbeit führt in ihrem Bericht „Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich“ vom Mai 2021 folgendes aus: „Im 10-Jahres-Vergleich hat sich die Zahl der gemeldeten Stellen für Pflegekräfte mehr als verdoppelt. In der Altenpflege ist sie sogar um nahezu das 2,5-fache gestiegen, in der Krankenpflege hat sie sich knapp verdoppelt.“
Seit Jahren fehlt in allen Bereichen gut geschultes Personal. Der Gesetzgeber möchte mithilfe der Reform die Qualität der Pflegeausbildung erhöhen und den Pflegeberuf für Berufsanfänger gleichzeitig interessanter machen. Die Ausbildungsgänge der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege hatten im Vorfeld bereits viele Schnittpunkte. Diese wurden mit dem neuen Pflegegesetz nunmehr zu einer Ausbildung zusammengeführt. Die generalistische Pflegeausbildung ist eine universelle Ausbildung, die den Absolventen zahlreiche Berufschancen bietet.
Generalistische Pflegeausbildung: Voraussetzungen, Ablauf und Vorteile
Die neue generalistische Pflegeausbildung wird seit dem 1. Januar 2020 angeboten. Im Rahmen der Ausbildung werden die angehenden Pflegekräfte in den ersten beiden Jahren zusammen ausgebildet. Zum Ende des zweiten Lehrjahres haben sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie die generalistische Pflegeausbildung fortführen oder einen Vertiefungsbereich wählen möchten.
Setzen die Auszubildenden die generalistische Ausbildung fort, erwerben sie nach drei Jahren mit der bestandenen Abschlussprüfung die Berufsbezeichnung „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“. Wer sich für einen Vertiefungsbereich entscheidet, kann einen speziellen Abschluss erwerben. Zur Auswahl stehen die Fachbereiche „Pflege alter Menschen“ und „Versorgung von Kindern und Jugendlichen“.
Die neue generalistische Pflegeausbildung im Überblick:
Ausbildungsdaue | Berufsbezeichnung | |
---|---|---|
Generalistische Pflegeausbildung | 3 generalistische Ausbildungsjahre | Pflegefachmann/-frau |
1. Vertiefungsbereich: Versorgung von Kindern und Jugendlichen | 2 generalistische Ausbildungsjahre, 1 Vertiefungsjahr | Pflegefachmann/-frau mit Vertiefung Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in |
2. Vertiefungsbereich: Pflege alter Menschen | 2 generalistische Ausbildungsjahre, 1 Vertiefungsjahr | Pflegefachmann/-frau mit Vertiefung Altenpflege, Altenpfleger/-in |
Am Ende des zweiten Lehrjahres legen die Auszubildenden zusätzlich eine Zwischenprüfung ab. Mit Bestehen der Prüfung wird den Schülern die Pflegehelfer-Ausbildung anerkannt. Die generalistische Ausbildung können die Auszubildenden aber auch dann fortsetzen, wenn sie die Zwischenprüfung nicht bestehen.
Voraussetzungen für die neue Pflegeausbildung
Alle Schüler mit einer mittleren Reife haben Zugang zu der neuen generalistischen Pflegeausbildung. Schüler mit einem Hauptschulabschluss können die Pflegeausbildung antreten, wenn sie vorher mindestens eine einjährige Pflegehelfer-Ausbildung absolviert haben. Die abgeschlossene Ausbildung wird bei der generalistischen Pflegeausbildung anerkannt, sodass die Auszubildenden nicht die gesamte Ausbildungszeit durchlaufen müssen.
Ablauf der generalistischen Ausbildung
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV) legt die Inhalte des neuen Pflegeberufegesetzes fest und regelt dessen Umsetzung. Eine Regelung bezieht sich auf den Ablauf der generalistischen Ausbildung: Gemäß PflAPrV umfasst die Pflegeausbildung die theoretische Wissensvermittlung in den Pflegeschulen sowie praktische Einsätze. In den Praxiseinsätzen lernen die Schüler, ihre Kenntnisse aus der Theorie umzusetzen.
Aufgrund der Generalisierung der Pflegeausbildung durchlaufen alle Auszubildenden die drei Bereiche Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege einmal. Dadurch können sie nach ihrer Pflegeausbildung flexibel in verschiedenen Fachbereichen arbeiten.
Vorteile der neuen Pflegeausbildung
Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Wir sollten sie erhalten so gut und lange wir können. Irgendwann kommt jedoch der Zeitpunkt, an dem wir auf Hilfe angewiesen sind. Dann wollen wir uns in guten Händen wissen. Die Pflege braucht fleißige und empathische Mitarbeiter. Die Reform der Pflegeausbildung soll dabei helfen, genau solche Menschen zu finden. Sie soll den Beruf für junge Schulabgänger attraktiver machen.
Die neue generalistische Pflegeausbildung bietet Auszubildenden folgende Vorteile:
- Bessere Qualität der Ausbildung: Zunächst gibt es höhere Mindestanforderungen an die Pflegeschulen. Nach dem aktuellen Pflegeberufegesetz müssen die Schulen und Lehrkräfte ein gewisses Qualitätsniveau nachweisen, damit eine qualitativ hochwertige Ausbildung in den jeweiligen Bereichen gewährleistet ist. Darüber hinaus können ausgebildete Pflegekräfte gemäß den Regeln des Pflegeberufegesetzes spezielle Aufgaben übernehmen wie beispielsweise die Koordination des Pflegeprozesses. Der Beruf der Pflegekraft sollen damit aufgewertet und ihre speziellen Kompetenzen hervorgehoben werden.
- Höhere Flexibilität: Die generalistische Pflegeausbildung bietet gleich auf mehreren Ebenen mehr Flexibilität. Zum einen ist der neue Berufsabschluss in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Zum anderen erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, verschiedene Praxisbereiche kennenzulernen und anschließend in diesen zu arbeiten. Entschließt sich ein Auszubildender zum Beispiel dazu, eine Vertiefung im Altenpflege-Bereich zu absolvieren, bedeutet das nicht, dass er später zwingend einen Job in der Altenpflege antreten muss.
- Wegfall des Schulgeldes: Eine weitere wichtige Richtlinie des neuen Pflegeberufegesetzes betrifft die Streichung des Schulgeldes für die Ausbildung im Pflegebereich (vormals Altenpflege-Ausbildung). Angehende Altenpfleger mussten in der früheren Ausbildung Schulgeld zahlen, was für viele Auszubildende eine große Hürde darstellte. Der Gesetzgeber setzt sich mit der geänderten Pflegeausbildung stattdessen für eine adäquate Vergütung der Auszubildenden ein. Auch dies soll die Ausbildung in der Pflege für junge Menschen attraktiver machen.
Der duale Studiengang Pflege (Bachelor)
Ergänzend zur neuen generalistischen Pflegeausbildung wurde ein neuer Studiengang für den Bereich Pflege eingeführt. Während des Studiums können die Studierenden sowohl an Lehrveranstaltungen als auch an Praxiseinsätzen teilnehmen. Nach der bestandenen Abschlussprüfung und der Abgabe ihrer Bachelorarbeit erwerben sie zwei Abschlüsse: die Berufszulassung (wie die Berufsausbildung) und den Bachelor Pflege.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Pflege-Studium regeln die Bundesländer individuell. Sollte bereits eine abgeschlossene Pflegeausbildung vorliegen, kann die Studienzeit gegebenenfalls um die Hälfte verkürzt werden.
Fazit zur generalistischen Pflegeausbildung: Eine Ausbildung für drei Pflegebereiche
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz soll in erster Linie die Attraktivität und Qualität der Pflegeausbildung verbessert werden. Zu diesem Zweck wurden das Gesetz der Krankenpflege und das der Altenpflege zu einem zusammengeführt. Vormals sah das Modell der pflegerischen Ausbildung folgendermaßen aus:
- Krankenpflege
- Kinderkrankenpflege
- Altenpflege
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz gibt es nun nur noch eine Ausbildung: die generalistische Pflegeausbildung, die nach drei Jahren mit dem Beruf Pflegefachmann/Pflegefachfrau abschließt. Optional gibt es im dritten Ausbildungsjahr die Möglichkeit von Vertiefungsbereichen, durch die sich die Auszubildenden in ihren Wunsch-Fachbereichen (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege) spezialisieren können.