Was sich heute alles so Institut nennen darf…Allgemein, Online
Die deutsche Rechtsprechung hat es regelmäßig verboten, dass eigenständige Rechtspersönlichkeiten die Bezeichnung „Institut“ führen, wenn durch die weitere Gestaltung des Namens fälschlicherweise ein Eindruck von Wissenschaftlichkeit oder öffentlicher Trägerschaft erweckt wird. Eine Irreführung kann dadurch ausgeschlossen werden, dass weitere Namenszusätze oder die sonstige Eigenwerbung falsche Annahmen richtig stellen (zum Beispiel Impressum). Abgesehen von Fällen einer eigenständigen …
